BAFA-Förderung für den Mittelstand
BAFA-Förderung für unternehmerisches Know-how
- Antragsberechtigung
- Fördergegenstand
- Förderhöhe
- Antragstellung
- Verwendungsnachweis
- Zum Ablauf
BAFA-Förderung sichern
Die BAFA-Förderung bietet eine wertvolle Unterstützung für die Entwicklung neuer Marketing- und Vertriebsstrategien mit direktem Fokus auf Neukundengewinnung und Umsatzsteigerung:
✅ Kostenreduktion bei Vertriebs- und Marketingberatung:
Unternehmen können die BAFA-Förderung nutzen, um finanzielle Unterstützung für externe Beratungsleistungen im Bereich Vertrieb und Marketing zu erhalten. Dies senkt die Kosten für Experten, die bei der Entwicklung und Umsetzung von Strategien zur Kundenakquise und Umsatzmaximierung helfen.
✅ Erhöhung der Expertise in Vertrieb und Marketing:
Die BAFA-Förderung ermöglicht es Unternehmen, erfahrene Berater im Bereich Marketing und Vertrieb zu engagieren. Diese Experten unterstützen die Unternehmen dabei, innovative Konzepte zu entwickeln, die gezielt auf die Akquise neuer Kunden und die Erschließung zusätzlicher Umsatzpotenziale ausgerichtet sind.
So werden maßgeschneiderte Strategien entwickelt, die auf den spezifischen Markt und auf die Unternehmensziele zugeschnitten sind.
✅ Beschleunigung der Marktdurchdringung:
Die finanzielle Unterstützung durch BAFA hilft Unternehmen, ihre Marketing- und Vertriebsstrategien schneller und effizienter umzusetzen. Dadurch können Unternehmen schneller am Markt agieren, neue Zielgruppen erreichen und durch gezielte Marketingmaßnahmen Umsätze steigern. Besonders bei der Einführung neuer Produkte oder Dienstleistungen können so Wettbewerbsvorteile gesichert werden.
✅ Nachhaltige Umsatzsteigerung und langfristige Wettbewerbsfähigkeit:
Unternehmen, die mithilfe der BAFA-Förderung in ihre Vertriebs- und Marketingstrategien investieren, sichern sich langfristig eine bessere Marktposition. Innovative Vertriebskonzepte und zielgerichtete Marketingmaßnahmen führen zu einer stärkeren Kundenbindung, mehr Umsatz und einer nachhaltigen Wettbewerbsfähigkeit.
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Wie unterstützt Sie die Umsatzagentur bei der BAFA Förderung 2024?
Unsere Agentur verfügt über langjährige und umfangreiche praktische Erfahrung sowohl im Vertrieb und Marketing als auch in der erfolgreichen Antragstellung für BAFA-Förderung. Wir wissen, worauf es ankommt, um zielgerichtete Strategien zur Neukundengewinnung und Umsatzsteigerung zu entwickeln und umzusetzen – und wir unterstützen Sie dabei, den BAFA-Antrag effizient und korrekt einzureichen.
Zusammenfassend zielt unsere Beratungsleistung darauf ab, Unternehmen dabei zu unterstützen, durch gezielte Marketing- und Vertriebsstrategien neue Kunden zu gewinnen und zusätzliche Umsätze zu generieren. Die BAFA-Förderung bietet hierfür finanzielle Entlastung, ermöglichen den Zugang zu hochqualifizierten Experten und helfen, schnell und risikominimiert neue Absatzmärkte zu erschließen.
Um die BAFA-Förderung von insgesamt 3.500 € für das Jahr 2024 nicht zu verpassen, muss der Antrag zeitnah gestellt werden. Die eigentliche Beratung kann dann auch erst im Jahr 2025 begonnen werden.
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Antragsberechtigung
Richtlinien zur BAFA-Förderung:
Die „BAFA-Förderung unternehmerischen Know-hows“ richtet sich an
- Junge Unternehmen: Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind.
- Bestandsunternehmen: Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung.
- Unternehmen in Schwierigkeiten: Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, unabhängig vom Unternehmensalter.
Nicht antragsberechtigt sind, unabhängig vom Beratungsbedarf:
- Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die in der Unternehmens-, Wirtschaftsberatung, Wirtschafts- oder Buchprüfung, Steuerberatung, als Rechtsanwälte, Notare, Insolvenzverwalter oder in ähnlicher beratender oder schulender Tätigkeit aktiv sind oder tätig werden wollen.
- Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens erfüllen.
- Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetriebe stehen.
- Gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine sowie Stiftungen.
Zudem ist zu beachten, dass Beratungen bestimmter Unternehmen, wie etwa Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärerzeugung, der Fischerei und Aquakultur, sowie Beratungsinhalte, die gemäß Artikel 1 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 (De-minimis-Verordnung) ausgeschlossen sind, nicht förderfähig sind.
Fördergegenstand
Die Beratung für Jungunternehmen und Bestandsunternehmen kann im Rahmen der folgenden Beratungsschwerpunkte gefördert werden:
Allgemeine Beratungen: Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
Spezielle Beratungen: Zusätzlich zu den Themen der allgemeinen Beratung können spezielle Beratungsleistungen gefördert werden, um strukturelle Ungleichheiten abzubauen. Hierzu gehören Beratungen von Unternehmen, die:
- von Frauen geführt werden.
- von Migrantinnen oder Migranten geführt werden.
- von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden.
- zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund beitragen.
- zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung beitragen.
- zur Fachkräftegewinnung und -sicherung beitragen.
- zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen.
- zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit beitragen.
- zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen.
Unternehmen in Schwierigkeiten können eine Förderung für eine Unternehmenssicherungsberatung erhalten, um die wirtschaftliche Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit wiederherzustellen. Zusätzlich kann eine Folgeberatung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung gefördert werden, um die Maßnahmen der Unternehmenssicherungsberatung zu vertiefen.
Dauer
Bestandsunternehmen dürfen pro Beratungsschwerpunkt nicht mehr als fünf Beratungstage in Anspruch nehmen. Die Beratungstage müssen nicht aufeinanderfolgen. Berichterstellung und Reisezeiten fallen nicht in diesen Zeitraum.
Mehrere Anträge möglich
Unternehmen können mehrere Anträge pro Beratungsschwerpunkt stellen, solange die maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) nicht überschritten werden. Jede Fördermaßnahme muss als Einzelberatung durchgeführt werden; Seminare oder Workshops sind nicht förderfähig. Die Beratungsleistung muss vom Berater schriftlich dokumentiert werden.
Nicht gefördert werden Beratungen, die:
- ganz oder teilweise durch andere öffentliche Zuschüsse, einschließlich Mittel aus Strukturfonds oder dem ESF, finanziert werden,
- Vermittlungstätigkeiten beinhalten oder auf den Erwerb bestimmter Waren oder Dienstleistungen abzielen, die von den Beratern selbst vertrieben werden,
- überwiegend Rechts-, Versicherungs- oder steuerberatende Tätigkeiten umfassen, wie z. B. die Ausarbeitung von Verträgen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen oder Buchführungsarbeiten,
- überwiegend gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben,
- den Verkauf oder Vertrieb von Gütern oder Dienstleistungen zum Inhalt haben, insbesondere individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sowie Umsatz steigernde Maßnahmen, einschließlich des entsprechenden Marketings durch Ärztinnen, Ärzte, Zahnärztinnen, Zahnärzte, Psychotherapeutinnen, Psychotherapeuten, Heilpraktikerinnen oder Heilpraktiker sowie deren Mitarbeiter,
- ethisch-moralisch nicht vertretbare oder gegen Recht und Ordnung verstoßende Inhalte zum Gegenstand haben.
Förderhöhe
Der BAFA-Beratungszuschuss richtet sich nach den Kosten, die der Berater für seine Leistungen in Rechnung stellt. Dabei gibt es zwei Faktoren, die bestimmen, wie hoch der Zuschuss ausfällt:
- Maximal förderfähige Beratungskosten: Die förderfähigen Kosten dürfen höchstens 3.500 Euro betragen. Auf diese Summe wird dann ein bestimmter Prozentsatz als Zuschuss gewährt.
- Standort des Unternehmens: Je nachdem, wo sich das Unternehmen befindet, unterscheidet sich der Prozentsatz des Zuschusses:
In den neuen Bundesländern (inklusive der Regionen Lüneburg und Trier, aber ohne Berlin und Leipzig) übernimmt BAFA 80 % der förderfähigen Beratungskosten. Der maximale Zuschuss beträgt in diesem Fall 2.800 Euro.
In den alten Bundesländern (inklusive Berlin und Leipzig, aber ohne Lüneburg und Trier) übernimmt BAFA 50 % der förderfähigen Beratungskosten. Der Zuschuss ist hier auf 1.750 Euro begrenzt.
Wichtig: Der Standort des Beraters selbst spielt keine Rolle für die Zuschusshöhe. Entscheidend ist ausschließlich der Sitz des Unternehmens, das die Beratung in Anspruch nimmt.
Antragstellung
1. Kostenloses Informationsgespräch:
- Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten müssen vor der Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen. Dabei geht es um die Klärung der Voraussetzungen für die Förderung.
- Bestandsunternehmen (Unternehmen, die länger als zwei Jahre bestehen) haben die Wahl, ob sie ein Informationsgespräch führen möchten. Es ist für sie nicht verpflichtend.
2. Auswahl des regionalen Ansprechpartners:
- Das Unternehmen kann seinen regionalen Ansprechpartner frei wählen, solange dieser auf der offiziellen Liste der bei einer Leitstelle registrierten Regionalpartner steht. Diese Liste findet man unter dem Reiter „Publikationen“ bei den „Informationen zum Thema“.
3. Zeitliche Frist:
- Zwischen dem Informationsgespräch und der Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen. Wird diese Frist überschritten, muss das Gespräch erneut geführt werden.
4. Antragstellung:
- Der Antrag auf den Zuschuss muss online über die Antragsplattform des BAFA gestellt werden (zu finden unter dem Reiter „Formulare“ auf der BAFA-Website).
- Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist immer das beratene Unternehmen.
5. Prüfung durch Leitstelle:
- Die Leitstelle prüft die formalen Fördervoraussetzungen vorab und informiert das Unternehmen über das Ergebnis der Prüfung, die Förderbedingungen und die Vorlagefristen für den Verwendungsnachweis.
- Danach werden die Unterlagen an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur endgültigen Entscheidung weitergeleitet.
- Die Beratung darf erst begonnen werden, nachdem das Unternehmen die unverbindliche Inaussichtstellung der Förderung von BAFA erhalten hat.
- Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.
- Wichtig: Der Beratungsbeginn umfasst nicht nur den tatsächlichen Start der Beratung, sondern auch den Abschluss eines Beratungsvertrags. Wird dieser Vertrag vor der Inaussichtstellung geschlossen, gilt dies bereits als Beginn der Beratung, und die Förderung wäre ausgeschlossen.
Verwendungsnachweis:
Innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt des Informationsschreibens muss der Antragstellende der Leitstelle die folgenden Unterlagen vollständig und elektronisch übermitteln:
- Verwendungsnachweisformular: Dieses Formular muss vom Antragstellenden ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben sein.
- EU-KMU- und De-minimis-Erklärung: Das ebenfalls vom Antragstellenden ausgefüllte und unterschriebene Formular zur EU-KMU-Erklärung und zur De-minimis-Erklärung.
- Bestätigung des Informationsgesprächs: Ein Bestätigungsschreiben des regionalen Ansprechpartners, dass ein Informationsgespräch geführt wurde (nur erforderlich für Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten).
- Beratungsbericht: Ein Bericht, der die durchgeführte Beratung beschreibt.
- Rechnung des Beratungsunternehmens: Die Rechnung über die erbrachte Beratungsleistung.
- Kontoauszug: Ein Kontoauszug des Antragstellenden, der den Zahlungseingang des Honorars an das Beratungsunternehmen belegt.
Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses:
1.Prüfung durch Leitstelle:
- Die Leitstelle prüft die eingereichten Unterlagen auf Übereinstimmung mit der Rahmenrichtlinie und führt, falls notwendig, weitere Sachverhaltsklärungen durch.
- Anschließend gibt die Leitstelle ein Votum ab und leitet die Unterlagen zur finalen Entscheidung an die Bewilligungsbehörde weiter.
2.Prüfung und Auszahlung durch das BAFA:
- Das BAFA prüft abschließend die Antrags- und Verwendungsnachweisunterlagen.
- Erst nach dieser Prüfung erfolgt die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses.
- Es ist wichtig, dass alle Unterlagen vollständig und fristgerecht bei der Leitstelle eingegangen sind und dass zum Zeitpunkt der Entscheidung durch die Bewilligungsbehörde alle gemäß der Rahmenrichtlinie geforderten Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
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